Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte St. Martin in der Zeit der Corona-Pandemie
- Im Kindergarten und in der Kinderkrippe kann Regelbetrieb stattfinden. Das bedeutet: Die Kita kann grundsätzlich von allen Kindern besucht werden.
- Für Kinder mit Symptomen gilt folgendes:
Es gilt die grundsätzliche Regel: „Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.“ - Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind, dürfen die Kindertageseinrichtung erst wieder betreten, wenn sich ihr Allgemeinzustand gebessert hat und sie bis auf leichte Restsymptome (wie Schnupfen und Husten ohne Fieber) mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.
- Positiv getestete Kinder dürfen die Einrichtung auch bei Symptomfreiheit für fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers nicht betreten.
Weitere Informationen, Tipps und Hinweise:
- Aktuelle Informationen des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Kindertagesbetreuung
- Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
- Hilfestellung für Familien in der Coronakrise
- Organisation des Familienalltags (Wie kann ich das Coronavirus verständlich meinen Kindern erklären?)
- Familienst@rk: Web-Coachings für Eltern
- Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums zum Coronavirus
Kontakt:
Kita St. Martin Luhe:
Telefon: +49 96 07 2 49
Mail:
Stand: 16. November 2022